Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab dem 18/11/2025
Die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe haben die Bedeutung gemäß den Definitionen in Ziffer 17 dieser AGB, sowohl im Singular als auch im Plural. Soweit ein Begriff nicht in dieser Ziffer definiert ist, gilt die Definition laut Vertrag.
1. VERTRAGSGEGENSTAND
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Bedingungen und Modalitäten für die Bereitstellung der Dienste (die „Dienste“) und legen die Rechte und Pflichten der Netstag GmbH (nachfolgend „Netstag“) und des Kunden (nachfolgend gemeinsam die „Parteien“) fest. Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist auf der Webseite von Netstag jederzeit abrufbar und geht allen anderen abweichenden Fassungen auf anderen Medien vor. Diese AGB sowie die nachfolgend genannten ergänzenden Vertragsdokumente bilden gemeinsam den Vertrag („Vertrag“) zwischen Netstag und dem Kunden. Der Vertrag besteht ausschließlich aus folgenden, nach Rangfolge geordneten Dokumenten:
- Etwaige Besondere Bedingungen;
- Der Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“);
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- Bestelldokumente wie jedes von Netstag ausgestellte und vom Kunden akzeptierte Bestellformular oder Online-Abonnement.
Im Falle eines Widerspruchs hat das Dokument mit höherer Rangfolge Vorrang. Andere Unterlagen oder Informationen (z. B. Werbebroschüren, Kommunikationsmedien) von Netstag haben lediglich informativen Charakter und keine vertragliche Bindung. Dem Einbezug fremder, vom Kunden gestellter Bedingungen, insbesondere Allgemeiner Einkaufsbedingungen, wird widersprochen, es sei denn Netstag stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Der Vertrag enthält sämtliche Abreden zwischen den Parteien und ersetzt sämtliche vorherigen Vereinbarungen, Bedingungen, Geheimhaltungsvereinbarungen und Verträge über den Vertragsgegenstand.
Jede Nutzung der Dienste, einschließlich der unentgeltlichen Nutzung, beinhaltet die Annahme des Vertrags durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, den Vertrag an jeden Nutzer weiterzugeben und dessen Einhaltung sicherzustellen. Die den Vertrag bildenden Dokumente werden dem Kunden bei der Bestellung übermittelt oder sind ihm andernfalls auf andere Weise zugänglich.
Netstag ist berechtigt, die AGB nach billigem Ermessen jederzeit zu ändern, insbesondere aufgrund technischer Weiterentwicklungen oder gesetzlicher Vorgaben. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Der Kunde kann der Änderung innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung ohne Kosten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Im Falle eines Widerspruchs behält sich Netstag das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist diejenige, die auf der Webseite von Netstag veröffentlicht ist.
2. ZUGANG - KONTO
2.1. Voraussetzungen
2.1.1. Die Nutzung der Software setzt den Einsatz eines E-Mail-Dienstes beim Kunden voraus. Die Software ist insbesondere kompatibel mit Microsoft 365 sowie Google Workspace. Sofern der Kunde in einer anderen IT-Umgebung arbeitet, sind nach Rücksprache mit Netstag verschiedene Tests durchzuführen, die auf Kosten und unter Verantwortung des Kunden erfolgen, um die Kompatibilität mit der Software zu prüfen.
Gegebenenfalls kann zudem die Installation von Add-ins oder weiterer Software erforderlich sein. Auch diese Installationen erfolgen auf Kosten und unter Verantwortung des Kunden.
2.1.2. In jedem Fall ist der Kunde ausschließlich selbst dafür verantwortlich, auf eigene Kosten die erforderlichen Geräte, Konfigurationselemente und Telekommunikationsmittel, einschließlich Internetverbindung, zu beschaffen, einzurichten, zu warten, zu verbinden und die Sicherheit dieser Komponenten zu gewährleisten, sofern sie für den Zugang zu den Diensten notwendig sind. Der Kunde ist alleinverantwortlich für die von ihm gewählten Zugangsarten, deren Qualität und deren Sicherheit. Der Kunde ist verpflichtet, die Software eigenständig und in eigener Verantwortung zu konfigurieren und einzurichten sowie insbesondere die unter 2.1.1 festgelegten Anforderungen zu erfüllen, und zwar gemäß den Anweisungen in der zur Verfügung gestellten Dokumentation und den Empfehlungen des Supports von Netstag. Je nach Einzelfall kann Netstag zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Konfiguration anbieten.
2.2. Zugang und Registrierung
Um auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen, benötigt der Kunde, einschließlich seiner Nutzer, eine Internetverbindung sowie einen Browser seiner Wahl. Netstag empfiehlt die Nutzung der Software über den Browser Google Chrome.
Um die Dienste in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, ein Konto auf der Webseite zu erstellen. Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er zur Erstellung eines Kontos, zur Aufgabe von Bestellungen und zur vorbehaltlosen Annahme des Vertrags bevollmächtigt und in der Lage ist. Der Kunde verpflichtet sich (und steht auch für die Einhaltung durch seine Nutzer ein), die Zugangsdaten und das Passwort für das Konto vertraulich zu behandeln. Netstag haftet – außer im Fall eines durch Netstag nachgewiesenen Verschuldens – nicht für die Folgen jeglicher, auch unbeabsichtigter, Offenlegung dieser Authentifizierungsdaten an Dritte. Bei Verdacht einer unberechtigten Nutzung des Kontos hat der Kunde Netstag unverzüglich unter hello@signitic.com zu informieren.
Jedes Verhalten oder Handeln des Kunden, einschließlich seiner Nutzer, das die Sicherheit und/oder den ordnungsgemäßen Betrieb der Dienste gefährden könnte, sowie jeder begründete Verdacht auf Betrug, kann eine unmittelbare, fristlose Aussetzung der Dienste durch Netstag zur Folge haben – ohne vorherige Mitteilung oder Ankündigung. Netstag behält sich außerdem das Recht vor, im Falle einer verdächtigen Kontoerstellung mit autorisiertem Personal im Überwachungsmodus auf das Konto zuzugreifen.
Im Rahmen der Kontoerstellung und der Nutzung der Dienste verpflichtet sich der Kunde insbesondere,
- bei der Registrierung, bei jeder Bestellung und während der gesamten Geschäftsbeziehung mit Netstag korrekte Angaben zu machen. Im Fall von Fehlern oder (absichtlichen oder unbeabsichtigten) Unterlassungen haftet Netstag nicht, insbesondere nicht für Abrechnungsfehler, Verzögerungen oder unterbliebene Lieferung/Zugang. Bei Änderungen der übermittelten Informationen verpflichtet sich der Kunde, Netstag unverzüglich darüber zu informieren und eine Aktualisierung zu übermitteln;
- vor jeder Nutzung der Dienste eine Sicherung seines Inhalts auf einem oder mehreren zuverlässigen Speichermedien vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr regelmäßige Backups während der Nutzung der Dienste anzulegen;
- über den Administrator und auf eigene Verantwortung die ordnungsgemäße Verwaltung, einschließlich der Vergabe von Zugangsrechten für seine Nutzer, sicherzustellen.
2.3. Administrator
Im Rahmen der Nutzung der Dienste bestimmt der Kunde einen oder mehrere Administratoren aus dem Kreis seiner Nutzer.
Diese sind für die Verwaltung des Kundenkontos verantwortlich. Über das Konto ist der Administrator für die Einrichtung und Konfiguration der Dienste zuständig, insbesondere für die Anbindung der E-Mail-Daten des Kunden an den Dienst, um das Laden der Nutzerdaten zu ermöglichen.
Der Administrator stellt sicher, dass die Kontoinformationen stets aktuell, vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde ist über den Administrator allein und ausschließlich dafür verantwortlich, dass die übermittelten Informationen richtig sind, und trägt auch das Risiko aller damit verbundenen Streitigkeiten. Der Kunde ist zudem für die Änderung der Administrator- und Nutzerprofile verantwortlich, insbesondere im Falle des Ausscheidens eines Mitarbeiters.
3. DIENSTE
3.1. Beschreibung der Dienste
Der Hauptdienst ermöglicht es dem Kunden, über das Internet und einen Webbrowser die E-Mail-Signaturen seiner Nutzer zentral zu verwalten. Insbesondere bietet der Dienst Folgendes:
- Automatisierung der Verwaltung von E-Mail-Signaturen über das vom Kunden eingerichtete Konto,
- Erstellung von individuellen E-Mail-Signaturen,
- Einbindung von Kommunikationsbannern unterhalb der Signatur,
- Anwendung der Signatur und des Banners in den Einstellungen des jeweiligen Nutzer-E-Mail-Postfachs.
Netstag kann daneben Zusatzdienste wie beispielsweise das Bereitstellen eines Dienstes für elektronische Visitenkarten anbieten.
3.2. Vertragsschluss und Laufzeit. Der Zugang zur Software setzt den Abschluss eines Abonnements voraus, das aus einer bestimmten Anzahl von Lizenzen besteht. Das Abonnement beginnt mit der Freischaltung und läuft für die im Angebot/dem Vertrag festgelegte maximale Laufzeit. Es verlängert sich automatisch zum jeweiligen Ende der Laufzeit jeweils um denselben Zeitraum, sofern es nicht nach Maßgabe von Ziffer 6 von einer der Parteien gekündigt wird.
Das Abonnement kann in den folgenden beiden Fällen enden (im Folgenden als „Ablauftermin“ bezeichnet)
- Nach Ablauf des im Angebot festgelegten Zeitraums, gerechnet ab dem ursprünglichen Beginn des Abonnements oder dem letzten Ablauftermin; oder
- zum Zeitpunkt des Überschreitens der Anzahl der erworbenen Lizenzen, wenn der Kunde vor dem Jahrestag nicht mehr über ausreichende Lizenzen verfügt.
3.3. Lieferung. Die Bestandteile des Abonnements, insbesondere die Lizenzen und gegebenenfalls gewählte Optionen, werden dem Kunden am Tag des vollständigen Zahlungseingangs zur Verfügung gestellt, sofern zwischen den Parteien bei der Bestellung nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Für Zusatzdienste wird der Liefertermin gesondert zwischen den Parteien vereinbart. Eine Lieferung erfolgt in jedem Fall erst nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden, sofern nicht ausdrücklich abweichend zwischen den Parteien vereinbart.
3.4. Support. Bei Bedarf steht dem Kunden ein Support per Chat oder E-Mail (hello@signitic.com) an Werktagen zu den Öffnungszeiten von Netstag (Montag bis Freitag, 9.00–12.00 und 14.00–17.00 Uhr, deutsche Zeit, ausgenommen geltende Feiertage am Sitz von Netstag) zur Verfügung. Der Support dient der Beratung und Unterstützung bei etwaigen technischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Diensten. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, übernimmt Netstag keine Garantie für Reaktionszeiten oder die Behebung von Störungen im Rahmen des Supports.
Auf Anfrage kann Netstag dem Kunden gegen gesondertes Entgelt eine Schulung zu den Funktionen des Dienstes anbieten.
3.5. Änderungen. Netstag behält sich das Recht vor, seine Dienste im Zuge von technischen Weiterentwicklungen oder aufgrund gesetzlicher Anforderungen anzupassen oder neue Dienste einzuführen. Über Änderungen wird der Kunde per geeigneten Kommunikationsweg informiert. Sollten Änderungen zu einer erheblichen Verschlechterung der aktuell genutzten Dienste führen, steht dem Kunden ab Inkrafttreten der Änderung eine Frist von 30 Kalendertagen zu, um die betroffenen Dienste kostenfrei durch schriftliche Mitteilung (per Einschreiben mit Rückschein) zu kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Änderungen als akzeptiert. Gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Änderungen berechtigen nicht zur Kündigung.
4. BETA TEST
Stellt Netstag dem Kunden Software, Funktionen oder andere Komponenten als Beta-Version zur Verfügung, gelten ergänzend folgende Regelungen:
Netstag kann dem Kunden nach eigenem Ermessen anbieten, einzelne Funktionen oder Komponenten als Beta-Version unentgeltlich zum Testen zu nutzen, um etwaige Funktionsstörungen zu identifizieren.
Der Kunde verpflichtet sich: (i) die Beta-Version ausschließlich zu Test- und Verbesserungszwecken zu nutzen; (ii) den Zugang ausschließlich seinen autorisierten Nutzern zu erlauben; (iii) keinerlei Informationen über die Beta-Versionen nach außen zu geben – alle diesbezüglichen Informationen gelten als vertraulich und Geschäftsgeheimnis; (iv) Netstag konstruktiv über Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge (Feedback) zu informieren, wobei sämtliche Rechte am Feedback inklusive etwaige urheberrechtlicher Nutzungsrechte, soweit entstanden, auf Netstag übertragen; (v) Feedback nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Netstag zu veröffentlichen; (vi) vor der Nutzung der Beta-Versionen vollständige Backups seiner Systeme und Daten anzulegen.
Zugang und technische Parameter der Beta-Versionen legt Netstag einseitig fest und kann diese jederzeit ändern, begrenzen, pausieren oder beenden. Der Kunde wird hierüber informiert.
Der Kunde erkennt an, dass Beta-Versionen Fehler enthalten können und synchronisierte Daten jederzeit gelöscht oder zurückgesetzt werden können. Im Einzelfall können Beta-Versionen auch Schäden an Systemen verursachen. Mit Zugriff auf die Beta-Versionen bestätigt der Kunde (und seine Nutzer), in Kenntnis der mit der Nutzung verbundenen Risiken zu handeln.
Gewährleistungsansprüche und eine Haftung von Netstag bestehen für die Dienste in Form einer Beta-Version nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die unentgeltliche zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung. Netstag hat danach nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten und ist Ihnen gegenüber nur insoweit zum Schadensersatz verpflichtet, als der Schaden auf einem arglistigen Verschweigen von Mängeln oder Fehlern der Leistung beruht.
5.BESTELLUNG - PREISE
5.1. Bestellung. Der Kunde kann Bestellungen entweder über den Online-Shop oder auf Grundlage eines von Netstag ausgestellten Bestellformulars aufgeben. Der Kunde bestätigt, dass er die Eigenschaften, die technischen Voraussetzungen und insbesondere die funktionalen Grenzen sowie die Besonderheiten der Dienste zur Kenntnis genommen hat. Er bestätigt, die Eignung der Dienste für seine Bedürfnisse überprüft und von Netstag alle notwendigen Informationen und Hinweise erhalten zu haben, um eine sachgerechte Entscheidung für einen Vertragsabschluss zu treffen.
Nach der Online-Bestätigung der Bestellung durch den Kunden oder nach Eingang der schriftlichen Annahme des Angebots erhält der Kunde eine Bestätigungsnachricht an seine E-Mail-Adresse. Um Betrugsrisiken vorzubeugen, kann es hierbei zu einer Verzögerung kommen. Netstag speichert keine Kreditkartennummern oder IBANs direkt. Netstag und deren Partner behalten sich vor, verschiedene Prüfungen vorzunehmen, die eine Überprüfung der Herkunft und des Inhalts einer Transaktion erforderlich machen können.
Netstag kann vom Kunden zusätzliche Informationen anfordern. Der Kunde verpflichtet sich, diesbezüglich unverzüglich Auskunft zu erteilen. Außerdem behält sich Netstag das Recht vor, eine Bestellung von einem Kunden abzulehnen, der eine frühere Bestellung ganz oder teilweise noch nicht beglichen hat oder gegen den ein Zahlungsstreit anhängig ist.
Bestellungen gelten als verbindlich mit Zugang der Bestätigung durch Netstag. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Netstag möglich. Soweit der Kunde als Verbraucher im Sinne des deutschen Gesetzes handelt, gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Bestellbestätigung durch Netstag. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch mit Inanspruchnahme des Dienstes vor Ablauf dieser Frist oder bei Bestellung eines Domainnamens.
5.2. Preise. Der für eine Lizenz geltende Preis ist der am Tag der Abrechnung gültige Preis. Bei einer Verlängerung kann der Preis automatisch in Abhängigkeit von der Nutzung der Lizenzen während der letzten zurückliegenden Abonnementperiode angepasst werden. Der monatliche Mindestverbrauch muss der im Bestellschein vereinbarten Anzahl an Lizenzen entsprechen; der Kunde kann somit nicht mehrere Monate lang weniger Lizenzen nutzen und dies durch höheren Verbrauch in anderen Monaten innerhalb der gesamten Periode ausgleichen. Sofern zwischen den Parteien kein besseres Abkommen besteht, wird der anzuwendende Preis, der nicht niedriger sein darf als derjenige der vorherigen Periode, auf Basis der höchsten Zahl der in Anspruch genommenen Lizenzen berechnet und zwar zwischen: (i) dem Jahresdurchschnitt (JD) der in der vorherigen Abonnementperiode genutzten Lizenzen, mindestens aber der ursprünglich im Bestellschein beauftragten Lizenzanzahl ("E"), und (ii) dem Durchschnitt der in den letzten drei Monaten der genannten Periode genutzten Lizenzen ("M3M"). Erreicht der Kunde sein jährlich vereinbartes Volumen (E × 12 Monate) vor Ablauf der ursprünglichen Periode, so wird die Verlängerung des Abonnements bereits in dem Monat ausgelöst, in dem das Jahresvolumen überschritten wird, gemäß Artikel 3.2.
Beispiel 1 Der Kunde hat ein Abonnement mit einer anfänglichen Verpflichtung („E“) von 150 Lizenzen pro Monat, was einem jährlichen Höchstwert von 1.800 Lizenzen entspricht. Die Nutzung erfolgt wie folgt:
Im September erreicht die Summe der genutzten Lizenzen 1.850, überschreitet also das Jahreskontingent (1.800). Daher wird das Abonnement am Tag des Überschreitens („E“) vorzeitig verlängert.
Für die Berechnung der Verpflichtung „E“ bei der Verlängerung wird die oben dargestellte Formel verwendet:
- JD = (150 x 6 + 200 + 300 + 450) / 12 = 1850 / 12 = 154,17 (Mindestwert 150, aufgerundet auf 155)
- M3M = (200+300+450) / 3 = 316,667, aufgerundet auf 317
Da der Durchschnitt der letzten drei Monate höher ist als der Jahresdurchschnitt, wird für die Festsetzung des jährlich geltenden Preises beim Abonnement-Verlängerung der Durchschnittswert der im Verlauf der letzten drei Monate genutzten Lizenzen herangezogen, d. h. ein Preis für 317 Lizenzen.
Beispiel 2: Hat das Abonnement am 1. Januar begonnen, mit einer Jahresverpflichtung von 120 Lizenzen, und hat der Kunde bis Dezember durchschnittlich 112 Lizenzen pro Monat genutzt (insgesamt 1.344 Lizenzen während der Laufzeit des Abonnements), so erfolgt die Berechnung des Verlängerungspreises wie folgt:
- Jahresdurchschnitt (JD): 112
- Verpflichtung („E“): 120
Da die Verpflichtung die Jahresdurchschnittsnutzung übersteigt, wird als Grundlage für die Preisberechnung zur Verlängerung des Abonnements die Verpflichtung herangezogen, also ein Preis für 120 Lizenzen.
Die Preise verstehen sich netto, die jeweils anfallende Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen. Die Dienste sind – sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist – bei Bestellung zu bezahlen.
Die Zahlung erfolgt direkt online über die Webseite durch Eingabe der Kreditkartennummer (SSL-gesichertes Verfahren) oder per einer am Tag der Bestellung verfügbaren anderen Zahlungsmethode. Der Kunde verpflichtet sich, alle in Rechnung gestellten Beträge unverzüglich zu begleichen und garantiert Netstag, über die Rechte oder erforderlichen Befugnisse zur Nutzung des jeweiligen Zahlungsmittels zu verfügen. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 4 Kalendertagen kann der Zugang zu den Diensten gesperrt werden.
Durch Eingabe der Zahlungsdaten erteilt der Kunde die Ermächtigung, den Betrag für die Dienste von seinem Konto/Kreditkarte einzuziehen. Bei jeder Verlängerung des Abonnements erfolgt die Belastung automatisch anhand der zuletzt übermittelten Zahlungsdaten; der Kunde verpflichtet sich, die Zahlungsdaten stets aktuell zu halten. Bei Ablehnung der Zahlung oder im Fall eines Zahlungsausfalls ist Netstag berechtigt, Bestellungen zu stornieren oder den Zugang zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung per Karte ist gemäß Gesetz unwiderruflich.
5.3 Rechnungsstellung. Die Rechnungen sind auf dem Konto verfügbar und können dort heruntergeladen werden. Jegliche Einwände gegen eine Rechnung sind schriftlich, entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail, innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen ab Rechnungsdatum (oder Datum der Pro-Forma-Rechnung) zu erheben. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums kein Widerspruch, gilt die Rechnung als anerkannt. Bei Zahlungsverzug oder teilweisem/nicht vollständigem Zahlungseingang ist Netstag berechtigt, eine pauschale Mahnkostenpauschale in Höhe von 40 Euro pro Rechnung sowie Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen; diese werden ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung fällig. Sollten Netstag darüber hinausgehende Kosten für das Inkasso entstehen, behält sich Netstag das Recht vor, diese gegen Nachweis dem Kunden in Rechnung zu stellen. Für vorzeitige Zahlungen wird kein Skonto gewährt.
5.4. Preisänderung. Netstag behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Jede Preisänderung gilt für alle neuen Bestellungen. Werden Preiserhöhungen wirksam und betreffen sie Dienste, die bereits genutzt werden (ausgenommen Preisanpassungen nach Ziffer 5.2), wird der Kunde mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten der neuen Preise auf geeignete Weise informiert, insbesondere durch Benachrichtigung im System oder per E-Mail. Ab Zugang dieser Information hat der Kunde maximal einen Monat Zeit, die betroffenen Dienste ohne Kosten per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen. Die kostenfreie Kündigung beinhaltet das Recht des Kunden, eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Beträge für die verbleibende Laufzeit der gekündigten Dienste zu verlangen.
Nach Ablauf dieses Zeitraums gilt die Preisänderung als angenommen. Netstag behält sich jedoch das Recht vor, neue gesetzliche, administrative oder steuerliche Abgaben sowie Erhöhungen bestehender Steuern und Abgaben ohne vorherige Ankündigung an den Kunden weiterzugeben, sofern diese nicht im Einflussbereich von Netstag liegen; in diesen Fällen besteht kein Kündigungsrecht des Kunden.
6. KÜNDIGUNG
6.1. Ordentliche Kündigung. Jede Partei kann die automatische Verlängerung des Abonnements deaktivieren. Damit diese Deaktivierung zum Ablauf der laufenden Abonnementperiode wirksam wird, muss die betreffende Partei der anderen Partei ihren Entschluss per Einschreiben an den Sitz der anderen Partei mitteilen, bevor der Kunde mehr als 75 % der verfügbaren Lizenzen verbraucht hat und spätestens neunzig (90) Kalendertage vor dem vorgesehenen Ablaufdatum. Maßgeblich ist das Datum des ersten Zugangs des Einschreibens bei der anderen Partei.
Für Kunden mit Zahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift kann die automatische Verlängerung des Abonnements auch über das Administratorkonto deaktiviert werden.
Wird die Deaktivierung des Abonnements rechtzeitig durch den Kunden oder Netstag beantragt, läuft das Abonnement bis zum Ende der laufenden Periode weiter und wird danach nicht verlängert. Nach Ablauf der betreffenden Dienste verlieren der Kunde und seine Nutzer den Zugang zu diesen Diensten sowie, soweit zutreffend, zum Softwarezugang.
Bei teilweiser oder vollständiger Nichtnutzung der Dienste erfolgt weder eine Rückerstattung noch eine Gutschrift.
6.2. Außerordentliche Kündigung. Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, kann der Vertrag von der jeweils betroffenen Partei aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn die andere Partei eine ihrer vertraglichen Verpflichtungen verletzt und die Pflichtverletzung nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zugang einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung per E-Mail oder Einschreiben, in der die Pflichtverletzung benannt wird, behoben hat. Die Kündigung erfolgt unbeschadet etwaiger weiterer Schadensersatz- und Zahlungsansprüche gegen die vertragsbrüchige Partei.
Ferner ist Netstag berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne vorherige Fristsetzung oder Abmahnung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere im Fall von Gesetzes- oder Verstöße gegen behördliche Vorgaben oder bei einem Verhalten des Kunden, das die Sicherheit und/oder den ordnungsgemäßen Betrieb der Dienste gefährden könnte. Die Kündigung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, führt zur sofortigen Fälligkeit aller offenen Forderungen.
6.3. Reversibilität der Dienste. Mit Ablauf oder Beendigung des Vertrags, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, werden alle im Rahmen der Dienste genutzten und/oder vom Kunden verarbeiteten Daten, einschließlich seines Inhalts und personenbezogener Daten, innerhalb von 30 Kalendertagen gelöscht, es sei denn, das auf den Vertrag anwendbare Recht verlangt eine weitere Speicherung oder die weitere Aufbewahrung dieser Daten ist zur Wahrung der Rechte von Netstag erforderlich.
Der Kunde ist in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, alle Daten, einschließlich seines Inhalts, die er behalten möchte, rechtzeitig vor dem Ende seines Zugangs zu den Diensten eigenständig zu sichern. Der Support von Netstag steht zur Unterstützung bei der Sicherung beratend zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Leistungen zur Wiederherstellung oder Migration der Kundendaten, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich und gegen gesonderte Vergütung.
Parallel dazu ist der Kunde verpflichtet, eigenverantwortlich sämtliche zur Nutzung der Dienste erforderlichen Elemente (insbesondere Add-Ins, APIs etc.) zu deinstallieren, zu trennen und/oder zu entfernen.
7. PFLICHTEN DER PARTEIEN
7.1 Pflichten des Kunden. Unbeschadet der weiteren im Vertrag geregelten Pflichten gilt,
(a) Der Kunde (und seine Nutzer, für deren Handeln und Unterlassen er einzustehen hat) ist für die Erfüllung aller sich für ihn aus dem Vertrag ergebenden Pflichten verantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere, die Software sowie sämtliche Dienste ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen, die Vorgaben und Hinweise der Netstag-Dokumentation sowie sämtliche Ratschläge und Empfehlungen des Supports zu beachten.
Der Kunde ist verantwortlich für alle von ihm im Rahmen der Dienste verwendeten, erzeugten oder gespeicherten Elemente, Daten, Inhalte und Informationen. Er haftet für jede Nutzung der Dienste und sichert Netstag zu, über sämtliche erforderlichen Rechte und/oder Genehmigungen zur Nutzung und Weitergabe im Rahmen der Dienste zu verfügen.
(b) Der Kunde ist ferner allein für die Nutzung von Leistungen Dritter, insbesondere des E-Mail-Dienstes, verantwortlich. Da Netstag nicht Vertragspartei solcher Drittverhältnisse ist, übernimmt Netstag keine Haftung für etwaige Streitigkeiten mit Dritten, namentlich hinsichtlich deren Verfügbarkeit, Garantien, Zusicherungen oder sonstigen Verpflichtungen.
(c) Bei der Nutzung der Dienste hat der Kunde sämtliche für ihn geltende gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Rechte Dritter sowie die öffentliche Ordnung zu wahren. Gesetzesverstöße können zur sofortigen, fristlosen Sperrung der Dienste durch Netstag führen. Die Nutzung der Dienste für illegale oder unzulässige Zwecke ist ausdrücklich untersagt.
(d) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner Inhalte, Daten, Dateien und Informationen anzufertigen, zu denen Netstag im Rahmen des Vertrages Zugang haben könnte.
(e) Der Kunde darf in keiner Weise den Eindruck erwecken, es bestehe eine Identität oder enge Verbindung zwischen ihm und Netstag. Netstag übernimmt keinerlei vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten. Für alle Vertragsbeziehungen zu Dritten (z.B. Interessenten, Kunden, Partnern, Lieferanten, Mitarbeitern) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er verpflichtet sich, Netstag von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen oder Klagen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen.
Der Kunde stellt Netstag insbesondere von sämtlichen Ansprüchen, Klagen, Forderungen Dritter oder gerichtlichen Maßnahmen frei, die aufgrund (i) unrechtmäßiger oder gesetzwidriger Nutzung der Dienste bzw. (ii) Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, auf erstes Verlangen Netstag in jeglichen Verfahren zu unterstützen und sämtliche Schäden, Kosten, einschließlich angemessener Rechts- und Verteidigungskosten sowie ggf. Vergleichs-, Ausgleichs- oder Schadensersatzzahlungen zu erstatten.
7.2 Pflichten von Netstag
(a) Netstag verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Dienste vertragsgemäß zu erbringen. Im Rahmen der Dienste erfüllt Netstag seine Verpflichtungen mit der in der Branche üblichen Sorgfalt und nach anerkannten fachlichen Standards. Netstag schuldet hierbei nur eine Leistung nach bestem Bemühen, nicht den Erfolg.
(b) Im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterliegt Netstag einer Informations- und Beratungspflicht gegenüber dem Kunden und stellt die zugehörige technische und kommerzielle Dokumentation bereit. Eine Zusicherung, dass die Dienste spezifische Anforderungen oder Bedürfnisse des Kunden erfüllen, wird nicht gegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im Vertrag geregelt ist. Es werden – vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelungen – keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien für die Dienste übernommen. Insbesondere wird keine Gewähr für bestimmte Leistungseigenschaften, ununterbrochene Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit des Softwareprodukts gegeben.
(c) Netstag verpflichtet sich, die für sie geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten und die Rechte Dritter sowie die öffentliche Ordnung zu achten. Das eigene Personal wird ordnungsgemäß nach steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben beschäftigt und entlohnt. Die Unternehmensleitung des Personals liegt ausschließlich bei Netstag. Netstag ist nicht verpflichtet, gesetzliche oder behördliche Pflichten des Kunden (auch im Zusammenhang mit gelieferten Diensten) wahrzunehmen. Die Einhaltung sämtlicher für den Kunden einschlägigen Vorschriften liegt daher allein in dessen Verantwortung; eine Haftung von Netstag hierfür ist ausgeschlossen.
(d) Die fachgerechte Wartung (Fehlerbehebung und Weiterentwicklung) der Software erfolgt ausschließlich durch Netstag. Daher ist dem Kunden jegliche eigenmächtige oder durch Dritte vorgenommene Änderung untersagt. Netstag behält sich vor, Funktionalitäten jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen, soweit dies den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt. Updates erfolgen automatisiert und ohne Zutun des Kunden. Vorversionen werden nach Durchführung des Updates nicht mehr unterstützt. Dem Kunden steht kein Anspruch auf die Bereitstellung neuer oder weiterentwickelter Software-Versionen zu.
(e) Netstag bemüht sich nach Kräften, die Verfügbarkeit, Qualität und Kontinuität der Dienste aufrechtzuerhalten. Aus technischen, Wartungs- oder anderen, außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Gründen können jedoch vorübergehende Unterbrechungen der Diensteverfügbarkeit (einschließlich Funktionalitäten der Software) eintreten. Soweit möglich, wird der Kunde hierüber vorab in geeigneter Form informiert. Sofern nicht anders (insbesondere im Rahmen individueller Vereinbarungen) geregelt, übernimmt Netstag keine Garantie für bestimmte Reaktions- oder Fehlerbehebungszeiten.
8. GEISTIGE UND GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
8.1. Rechte des Kunden. Der Kunde behält uneingeschränkt sämtliche geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte sowie sonstige Rechte an seinem eigenen Inhalt, insbesondere an Texten, Bildern, Unternehmensnamen, Logos, Marken oder sonstigen Eigentumsrechten, die ihm gehören oder zu deren Verwendung er berechtigt ist.
8.2. Rechte von Netstag und Nutzungsrechte des Kunden. Die Software, die Webseite sowie deren Inhalte (mit Ausnahme des Inhalts des Kunden), insbesondere Bilder, Töne, Texte oder sonstige Informationen, Templates, im Rahmen der Dienste verfügbare Modelle und jegliche sonstige im Zusammenhang mit den Diensten zur Verfügung gestellte Technologie, einschließlich Dokumentation, Namen, Logos und Slogans, sind ausschließliches Eigentum von Netstag oder deren etwaigen Lizenzgebern. Netstag und deren Lizenzgeber behalten das Eigentum sowie sämtliche damit verbundenen Schutzrechte, insbesondere Rechte an geistigem Eigentum und gewerblichen Schutzrechten, einschließlich Design- und Modellrechten, Urheberrechten, Patenten, Markenrechten sowie sämtliche weiteren Schutzrechte.
Für die Dauer der Testphase sowie die gesamte Laufzeit des jeweiligen Abonnements räumt Netstag dem Kunden und dessen Nutzern ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software und den Diensten ein. Es ist dem Kunden untersagt, die Software oder Teile davon in irgendeiner Weise an Dritte weiterzugeben, zu übertragen, zu vermieten, unterzulizenzieren, zu verschenken oder zu verbreiten. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht, Informationen, die auf der Webseite oder im Rahmen der Dienste zur Verfügung gestellt werden, zu Zwecken zu sammeln oder zu verwenden, die von Netstag untersagt sind, insbesondere nicht zu Zwecken des Wettbewerbs mit Netstag oder zur Schaffung abgeleiteter Werke auf Grundlage von Ergebnissen, die mit den Diensten erzielt werden.
Es ist untersagt, die Software oder Teile davon zu übersetzen, bearbeiten, zusammenzufügen, auseinanderzunehmen, zu kompilieren, zu dekompilieren, zu verändern, mit anderen Programmen zu verbinden oder zu exportieren, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist. Dem Kunden ist es ebenfalls verboten, technische Vorrichtungen, Software oder sonstige Mittel zu verwenden, um Nutzungsbeschränkungen zu umgehen oder Funktionen freizuschalten. Jede zweckwidrige Nutzung der Software oder der Dienste ist strikt untersagt.
Der Kunde verpflichtet sich, die in der Software angebrachten Eigentumsvermerke, insbesondere solche auf Datenträgern, Bildern, Modellen oder der Dokumentation sowie generell auf allen zur Verfügung gestellten Technologien, zu beachten. Dies betrifft insbesondere bestimmte Inhalte wie Bilder, die möglicherweise den Bedingungen Dritter (Lizenzen) unterliegen, deren Einhaltung der Kunde ebenfalls zusichert. Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die Veröffentlichung, Weiterleitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung von Bildern, Templates oder Modellen zu anderen Zwecken als der vorgesehenen Nutzung der Software vorzunehmen. Ebenfalls ist es untersagt, von Netstag im Zusammenhang mit den Diensten bereitgestellte Bilder oder Fotos, einschließlich Vorlagen und Templates, zu extrahieren und als Rohdatei auf einem beliebigen Medium zu speichern.
9. VERTRAULICHKEIT
Im Rahmen der Leistungserbringung können sich die Parteien gegenseitig vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrages zugänglich machen. Nicht als vertrauliche Informationen gelten (i) die geschäftlichen Referenzen jeder Partei, die in Artikel 13 genannt sind; (ii) sowie Informationen,
- die bereits vor dem Zeitpunkt der Offenlegung oder Mitteilung allgemein zugänglich waren oder nachträglich ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein zugänglich werden;
- bei denen nachgewiesen werden kann, dass sie der empfangenden Partei bereits vor der Übermittlung bekannt waren;
- die von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verstoß gegen den Vertrag erlangt wurden.
Unbeschadet dessen verpflichten sich beide Parteien, sämtliche vertrauliche Informationen, die sie jeweils vom anderen erhalten, vertraulich zu behandeln. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Netstag anonymisierte Nutzungsdaten zu statistischen Zwecken erstellen und an Dritte weitergeben darf.
Dennoch ist jede Partei berechtigt, vertrauliche Informationen in folgenden Fällen offenzulegen: (i) soweit dies für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist, insbesondere gegenüber ihrem eigenen Personal (sowie dem Personal von mit ihr verbundenen Unternehmen, sofern zutreffend), Unterauftragnehmern und sonstigen Erfüllungsgehilfen im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse; (ii) aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung; (iii) zur Beantwortung von Auskunftsersuchen oder Mitteilungen von Gerichts- und/oder Verwaltungsbehörden; (iv) zum Schutz ihrer eigenen Rechte und/oder ihres Eigentums oder zum Schutz der Rechte und/oder des Eigentums Dritter; (v) bei vorheriger schriftlicher Zustimmung oder auf Anforderung der jeweils anderen Partei.
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen durch angemessene Maßnahmen zu schützen und mindestens mit derselben Sorgfalt zu behandeln, wie sie ihre eigenen vertraulichen Informationen schützen.
Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für die gesamte Dauer des Vertrags und darüber hinaus für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung des Vertrags, unabhängig vom Beendigungsgrund.
10. PERSONENBEZOGENE DATEN
Im Rahmen des Vertrages können personenbezogene Daten, insbesondere Identifikations- und berufliche Kontaktdaten, erfasst, verarbeitet, gespeichert und verwendet werden. Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, namentlich die DSGVO, sowie alle etwaig ergänzenden oder später in Kraft tretenden Datenschutzregelungen, die für sie Anwendung finden. Dabei gilt:
- Die Parteien sind jeweils eigenständig Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern und Nutzern der jeweils anderen Partei, soweit dies zur Verwaltung ihrer gegenseitigen Geschäftsbeziehung erforderlich ist;
- Der Kunde handelt als eigenständiger Verantwortlicher, soweit er die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß des jeweils vereinbarten Auftragsverarbeitungsvertrages („AVV“) bestimmt;
- Soweit Netstag für den Kunden und gemäß dessen dokumentierten Weisungen personenbezogene Daten verarbeitet, handelt Netstag als Auftragsverarbeiter. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung der im AVV geregelten Bestimmungen, welche als integraler Bestandteil dieser Vertragsbedingungen gilt.
Im Rahmen ihrer jeweiligen unabhängigen Verantwortlichkeit informiert jede Partei die andere Partei darüber, dass personenbezogene Daten ihrer Nutzer und Mitarbeiter von der jeweils anderen Partei verarbeitet werden können. Netstag informiert den Kunden hierzu mittels der Datenschutzerklärung, die auf ihrer Webseite verfügbar ist.
Mitarbeiter und Nutzer beider Parteien haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung aus besonderen persönlichen Gründen, vorbehaltlich zwingender berechtigter Interessen der jeweiligen verantwortlichen Partei. Die Ausübung solcher Rechte hinsichtlich der durch Netstag vorgenommenen Verarbeitungen kann per Post an den Geschäftssitz von Netstag oder per E-Mail an dpo@Netstag.com erfolgen.
11. HAFTUNG
11.1. Allgemeines. Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit darstellen, haften die Parteien unbeschränkt.
11.2. Ausschlüsse und Begrenzungen.
Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und die keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit darstellen, haftet Netstag nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
Schadensersatzansprüche nach dieser Regelung schließen Aufwendungsersatzansprüche ein.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.3 Versicherungen. Jede Partei erklärt, bei einem namhaften und zahlungskräftigen Versicherer, insbesondere im Hinblick auf die Berufshaftpflichtversicherung, versichert zu sein und sämtliche Versicherungsverträge fortlaufend aufrechtzuerhalten, um – unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen – Schäden, die der anderen Partei aus der Ausführung oder Nichterfüllung des Vertrags entstehen, abzudecken. Jede Partei verpflichtet sich, der jeweils anderen Partei auf erstes Anfordern entsprechende Nachweise über den Versicherungsschutz vorzulegen.
12. HÖHERE GEWALT
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, sofern dieses die Voraussetzungen der maßgeblichen Rechtsprechung für höhere Gewalt erfüllt.
Darüber hinaus gelten ausdrücklich als Fälle höherer Gewalt Ereignisse wie Unterbrechungen, Ausfälle oder Sabotage der Kommunikationsmittel, Pandemien, Brände, Überschwemmungen, außergewöhnliche Wetterbedingungen, Schäden, Aufruhr, Krieg, vollständige oder teilweise Streiks.
Das Ereignis höherer Gewalt setzt die Verpflichtungen der Parteien für die Dauer seines Bestehens aus. Sollte das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage andauern, berechtigt dies sowohl Netstag als auch den Kunden zur außerordentlichen Kündigung der betroffenen Dienste, acht (8) Kalendertage nachdem eine entsprechende Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein versandt wurde.
13. WERBUNG
Netstag ist berechtigt, die Firma und das Logo des Kunden unentgeltlich als Referenz in Print- und Onlinemedien sowie im Rahmen von Präsentationen und Projektdarstellungen zu verwenden und ggf. ausgeführte Leistungen zu Werbezwecken darzustellen. Ein Entgeltanspruch des Kunden wird hierdurch nicht begründet. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an hello@Netstag.com widersprechen.
14. ABTRETUNG - UNTERAUFTRAGSVERGABE
14.1 ABTRETUNG. Netstag ist berechtigt, den Vertrag sowie sämtliche daraus resultierenden Rechte und Pflichten frei auf einen Dritten zu übertragen. Im Falle einer solchen Übertragung erklärt sich der Kunde bereits jetzt damit einverstanden, dass Netstag von sämtlichen Verpflichtungen aus der Ausführung des betreffenden Vertrags gegenüber dem Kunden befreit wird. Eine Übertragung des Kontos durch den Kunden ist ohne ausdrückliche und vorherige Zustimmung von Netstag untersagt. Nicht als Kontoübertragungen gelten (i) Veränderungen in der Gesellschafterstruktur, Beteiligungsverhältnissen oder Kontrollverhältnissen beim Kunden; (ii) Vorgänge wie Fusionen, Übernahmen, Veräußerung von Geschäftsanteilen, Übertragung von Geschäftsbereichen sowie sonstige Maßnahmen, die einen Vermögensübergang beim Kunden zur Folge haben. Führt der Kunde eine der vorgenannten Maßnahmen durch, informiert er Netstag unverzüglich hierüber.
14.2 UNTERAUFTRAGSVERARBEITUNG. Netstag ist berechtigt, im Rahmen ihrer Tätigkeit, vorbehaltlich etwaiger abweichender Regelungen im AVV, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Gegenüber dem Kunden bleibt Netstag in jedem Fall alleiniger Vertragspartner und Verantwortlicher, soweit nicht im Vertrag anders geregelt.
15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
15.1 Unabhängigkeit der Parteien. Die Parteien bestätigen ausdrücklich, dass sie unabhängige geschäftliche und berufliche Vertragspartner sind und bleiben. Keine Partei ist berechtigt, im Namen oder für Rechnung der jeweils anderen Partei Verpflichtungen einzugehen.
15.2 Beweismittel. Elektronische Aufzeichnungen (insbesondere Logs, Bestellungen, Online-Verifizierungen, Lizenzzählungen usw.), die im IT-System von Netstag oder deren Partnern unter angemessenen Sicherheitsbedingungen geführt werden, gelten als Nachweis für Kommunikation, Nutzung, Bestellungen und Zahlungen zwischen den Parteien.
15.3 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.
15.4 Verzicht und Nachsicht. Ein Verzicht oder eine Duldung einer Partei hinsichtlich eines Vertragsrechts stellt keine Vertragsänderung oder dauerhafte Aufgabe irgendeines Rechts für die Zukunft dar.
15.5 Überschriften. Die in diesem Vertrag verwendeten Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Überschrift und Text der Klausel gilt stets der Text.
15.6 Gewillkürte Schriftform. Zur Wahrung der gewillkürten Schriftform genügt es, wenn die Unterschriften der Parteien auf einem gleichlautenden Dokument in elektronischer Form (etwa über DocuSign) geleistet werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 126a Abs. 1 BGB ist hierfür nicht erforderlich. Ebenso wird die gewillkürte Schriftform im Sinne dieser Regelung gewahrt, wenn ein Scan einer Willenserklärung oder eines Vertrags mit digitalisierter oder handschriftlicher Unterschrift (zum Beispiel als pdf-Scan) per E-Mail übermittelt wird. Nicht ausreichend ist jedoch die Erklärung einer Willenserklärung direkt per E-Mail, SMS oder über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Ähnliches.
Die Einhaltung strengerer Formvorschriften (insbesondere § 126 BGB) genügt gleichfalls den vertraglichen Anforderungen.
Soweit im Vertrag konkret die Übermittlung "per Einschreiben mit Rückschein" vorgesehen ist, ist damit die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform gemäß § 126 BGB (mit eigenhändiger Unterschrift) verlangt.
15.6 Übersetzung. Im Falle von Abweichungen oder Auslegungsdifferenzen zwischen verschiedenen Sprachfassungen des Vertrags gilt die deutsche Version als rechtsverbindlich.
16. ANWENDBARES RECHT - GERICHTSSTAND
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Im Falle eines Scheiterns einer einvernehmlichen Lösung unterliegen alle Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von Netstag, auch im Falle von Nebenforderungen, Garantieklagen oder Mehrzahl von Beklagten.
17. DEFINITIONEN
Abonnement: bezeichnet das Recht auf Zugang zu und Nutzung der Dienste entweder unentgeltlich oder gegen Zahlung eines festgelegten Betrags;
Administrator: bezeichnet den oder die vom Kunden bestimmten Nutzer, die die Funktionen der Software entsprechend den Bedürfnissen des Kunden nutzen und deren E-Mail-Adresse sowie Identität bei der Kontoeröffnung (mit Benutzerkennung und Passwort) angegeben werden;
BB oder Besondere Bedingungen: bezeichnet eine schriftliche Vereinbarung, die zwischen den Parteien ausgehandelt und unterzeichnet wurde;
Kunde: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die die Dienste von Netstag entweder unentgeltlich oder gegen Entgelt in Anspruch nimmt;
Konto: bezeichnet die Benutzeroberfläche, die es dem Kunden über seinen Administrator ermöglicht, die Verwaltung der E-Mail-Signaturen zu automatisieren;
Inhalt: bezeichnet sämtliche Elemente (wie Bilder, Textinhalte usw.), die der Kunde, einschließlich seiner Nutzer, in die Software einfügt oder einfügen lässt und allgemein im Rahmen der Dienste einpflegt.
Dienst(e): bezeichnet die von Netstag im Rahmen des Zugangs und der Nutzung der Software sowie damit zusammenhängender Dienste erbrachten Leistungen gemäß Vertrag;
AVV: bezeichnet den als Anhang zu den AGB geltenden Auftragsverarbeitungsvertrag;
Vertrauliche Informationen: bezeichnet jede nicht öffentliche Information, gleich welcher Art und in welcher Form, unabhängig davon, ob sie als vertraulich bezeichnet ist oder nicht, die zwischen den Parteien auf irgendeine Weise ausgetauscht wird, insbesondere technische, geschäftliche, marketingbezogene oder finanzielle Informationen, Algorithmen, interne Dokumente usw.;
Lizenz: bezeichnet das Recht auf eine E-Mail-Signatur für einen bestimmten Nutzer, die über den Dienst automatisch aktualisiert wird;
Software: bezeichnet die von Netstag entwickelte Software zur Ermöglichung des Zugangs und der Nutzung der Dienste;
DSGVO: bezeichnet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) vom 27. April 2016, anwendbar seit 25. Mai 2018;
Nutzer: bezeichnet jede Person, die unter der Verantwortung des Kunden steht (wie zum Beispiel Arbeitnehmer, Unterauftragnehmer oder allgemein jede Person, die im Namen oder durch den Kunden Zugang zu den Diensten erhält) und die die Dienste in Anspruch nimmt;
Netstag: bezeichnet die Netstag GmbH, Große Bleiche 10, 55116 Mainz, Handelsregister des Amtsgerichts Mainz, HRB 48313, Geschäftsführer: Sven Kummer, Steffen Müllers;
Webseite: bezeichnet die Internetseite www.signitic.com/de sowie die zugehörigen Subdomains wie signitic.app, signitic.fr, signitic.io, signitic.email, signitic.cards.
