Bedingungen des Empfehlungsprogramms
Artikel 1 — Zweck und Geltungsbereich.
Das Unternehmen POSITIVE GROUP LYON (im Folgenden „SIGNITIC“) richtet ein Sponsoring-Programm (im Folgenden das „Programm“) unter den hier definierten Bedingungen ein. Das Programm ist daher den Kunden von SIGNITIC vorbehalten; jede natürliche oder juristische Person, die die Dienste von SIGNITIC abonniert, gilt als Kunde; unter den in den Allgemeinen Servicebedingungen von Signitic festgelegten Bedingungen (im Folgenden „Kunde“) gilt dies als Kunde.
Artikel 2 — Zulassungsbedingungen
2.1. Der Sponsor ist eine natürliche Person, ein Mitarbeiter oder ein gesetzlicher Vertreter (Manager, CEO, Präsident) eines Kundenunternehmens von SIGNITIC. Um Sponsor zu werden, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Das Unternehmen, das er vertritt, muss über ein kostenpflichtiges und aktives Abonnement für die von SIGNITIC angebotenen Dienste verfügen;
- Das Unternehmen, das er vertritt, muss zum Zeitpunkt des Sponsorings über alle seine vertraglichen und finanziellen Verpflichtungen gegenüber SIGNITIC auf dem Laufenden sein.
Mitglieder von Unternehmen, die derselben Unternehmensgruppe wie SIGNITIC angehören, sowie deren direkte Familienangehörige können keine Sponsoren sein.
2.2. Um eine Empfehlung zu sein, muss das Unternehmen, dessen Kontaktdaten vom Sponsor bereitgestellt werden, kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllen:
- ein Unternehmen sein, das sich rechtlich von dem vom Sponsor vertretenen Unternehmen unterscheidet;
- zum Zeitpunkt der Patenschaft mindestens 50 Mitarbeiter haben;
- Sie haben zuvor die Dienste von SIGNITIC nicht abonniert;
- Gehören nicht derselben Gruppe an wie das Unternehmen des Sponsors im Sinne von Artikel L.233-3 des Handelsgesetzbuches.
Dieselbe Empfehlung kann nur einmal gültig gesponsert werden.
Artikel 3 — Sponsoring-Vereinbarungen
Das Sponsoring erfolgt ausschließlich über die von SIGNITIC zur Verfügung gestellten Tools und Unterstützungen.
Der Sponsor verpflichtet sich, nur professionelle Kontaktdaten bereitzustellen, die für den Aufbau einer Beziehung zwischen S und dem Empfehlenden unbedingt erforderlich sind. Der Sponsor garantiert die Richtigkeit und Richtigkeit der zur Empfehlung bereitgestellten Informationen. Insbesondere verpflichtet er sich zu überprüfen, ob die Empfehlung die in Artikel 2.2 dieser Vereinbarung genannten Zulassungsbedingungen erfüllt.
Dem Sponsor ist jegliche Beleidigung, Beharrlichkeit oder Gefahr, das Image von SIGNITIC zu schädigen, untersagt.
Artikel 4 — Vorteile des Programms
4.1. Vorbehaltlich des effektiven Abonnements des Dienstes durch den Empfehlungsgeber innerhalb von drei Monaten nach Übermittlung der Kontaktdaten durch den Sponsor, insbesondere durch Annahme und Unterzeichnung eines Bestellformulars, profitiert der Empfehlende von einem kostenlosen Abonnement von drei (3) Monaten. Dieser Vorteil gilt für das erste Abonnement, das der Empfehlende abschließt, und kann nicht anteilig genutzt werden.
4.2. Vorbehaltlich des endgültigen Vertragsabschlusses zwischen SIGNITIC und dem Empfehlenden sowie der effektiven Zahlung der im Rahmen seines Abonnements fälligen Beträge durch den Vermittler profitiert der Sponsor von der Zuteilung eines Geschenkgutscheins im Nennwert von 100 Euro. Der Geschenkgutschein wird dem Sponsor innerhalb von maximal dreißig (30) Arbeitstagen nach der oben genannten Zahlung elektronisch zugesandt.
SIGNITIC kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Geschenkgutschein seinem Aussteller oder einem Dritten zuzuschreiben ist oder nicht verwendet werden kann.
4.3. Die im Rahmen des Programms gewährten Vorteile sind rein persönlich, nicht übertragbar und können nicht mit anderen Werbeangeboten oder kommerziellen Vorteilen kombiniert werden.
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags durch den Geworbenen innerhalb der ersten sechs (6) Monate nach dem Abonnement behält sich SIGNITIC das Recht vor, vom Sponsor eine Rückerstattung des Werts des ihm verliehenen Geschenkgutscheins zu verlangen.
Artikel 5 — Verhinderung von Missbrauch
SIGNITIC behält sich das Recht vor, jegliche Patenschaft abzulehnen, auszusetzen oder zu stornieren:
- im Falle eines betrügerischen oder missbräuchlichen Manövers;
- im Falle einer Eigenfinanzierung oder eines Sponsorings zwischen Unternehmen, die derselben Gruppe im Sinne von Artikel L.233-3 des Handelsgesetzbuches angehören;
- im Falle der Bereitstellung unrichtiger oder irreführender Informationen in Bezug auf die Empfehlung;
- oder bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen.
SIGNITIC kann gegebenenfalls die Anzahl der Patenschaften, für die pro Sponsor oder pro Kundenunternehmen mehr Leistungen in Anspruch genommen werden können, nach Unterrichtung der interessierten Parteien begrenzen.
Artikel 6 — Personenbezogene Daten
Im Rahmen des Programms fungiert SIGNITIC als Datenverantwortlicher im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (im Folgenden „RGPD“). Der Sponsor erklärt und garantiert, den Vermittler zuvor über die Übermittlung seiner beruflichen Kontaktdaten an SIGNITIC im Rahmen des Programms informiert zu haben.
Die Bedingungen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Sponsors und des Empfehlenden sind festgelegt. hierher.
Der Vermittler wird ab dem ersten Kontakt von S über die Bedingungen für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und die Rechte, die er gemäß der RGPD hat, informiert.
Artikel 7 — Änderung und Beendigung des Programms
SIGNITIC behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, sofern die Sponsoren auf geeignete Weise darüber informiert werden.
Patenschaften, die zum Zeitpunkt der Änderung, Aussetzung oder Beendigung des Programms noch im Gange sind, unterliegen weiterhin den zum Zeitpunkt ihres Abschlusses geltenden Bedingungen, sofern der Empfehlende die Dienste von SIGNITIC vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen tatsächlich abonniert hat.
Artikel 8 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht.
Im Falle einer Streitigkeit im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in Ermangelung einer gütlichen Einigung wird die ausdrückliche Zuständigkeit den zuständigen Gerichten unter der Zuständigkeit des Berufungsgerichts von Douai zugewiesen, ungeachtet mehrerer Angeklagter oder Gewährleistungsansprüche.
